Beispiel-Bewertungsbogen zu einem fiktiven Angebot — so sieht dein Ergebnis aus.
Selbst prüfen →Angebots-Check · Bericht Nr. BEISPIEL-A
Bewertungsbogen
Maler / Bodenleger · 28.06.2026 · Sicherheit: mittel
Angebotssumme
4.638,00 €
Gesamtbewertung
Mehrere Stellen verdienen eine Nachfrage.
Zwei Positionen liegen über der marktüblichen Spanne, zusammen rund 400 € Potenzial. Dazu kommen zwei Klauseln im Kleingedruckten, die die Endsumme nach oben offen machen — vor der Unterschrift klären.
Marktspannen am Baupreisindex des Statistischen Bundesamts verankert. Worauf beruht das?
Verteilung der Positionen
Positionen im Detail
01 Wände spachteln und schleifen, Q2
85 qm × 8,50 €
8,50 €/qm liegt im marktüblichen Bereich.
02 Wände streichen, zweifacher Anstrich
120 qm × 12,90 €
12,90 €/qm ist marktüblich.
03 Decken streichen
45 qm × 14,50 €
14,50 €/qm ist im Rahmen.
04 Abkleb- und Abdeckarbeiten
1 psch × 320,00 €
rund 220 % über dem Marktwert
320 € pauschal sprengt die übliche Spanne von 60–140 € deutlich.
05 Boden verlegen inkl. Material
45 qm × 31,00 €
rund 48 % über dem Marktwert
31 €/qm liegt über der üblichen Spanne von 16–26 €/qm — rund 225 € über Markt.
Kostenfallen im Kleingedruckten
„Materialkosten werden nach tatsächlichem Verbrauch zzgl. 15 % Zuschlag abgerechnet.“
Der Materialanteil ist nicht gedeckelt — die Endsumme kann über den ausgewiesenen Betrag steigen. Frag nach einer Obergrenze.
„40 % Abschlag bei Auftragserteilung.“
Eine hohe Vorauszahlung. Marktüblich sind 20–30 % — verhandle den Abschlag herunter.
Das solltest du den Betrieb fragen
- 1Kann die Pauschale fürs Abkleben (Position 4) auf einen marktüblichen Betrag angepasst werden?
- 2Lässt sich der Materialanteil mit einer Obergrenze deckeln?
- 3Ist ein niedrigerer Abschlag von 20–25 % möglich?
- 4Kann der Quadratmeterpreis fürs Verlegen (Position 5) begründet werden?

Geld zurück holen
Zuschüsse geprüftWir gleichen dein Gewerk mit den offiziellen Förderprogrammen von KfW, BAFA und der Bundesförderung für effiziente Gebäude ab und prüfen den Steuerbonus nach § 35a EStG.
In diesem Angebot stecken rund 3.243,00 € Arbeitskosten. Davon kannst du 20 % über deine Steuererklärung zurückholen, das sind bis zu 649,00 € (Steuerbonus nach § 35a EStG, max. 1.200 € im Jahr).
Das gilt für Arbeiten im selbst genutzten Haushalt. Du brauchst eine Rechnung und zahlst per Überweisung, nicht bar.
Den vollständigen Förder-Fahrplan bekommst du im Verhandlungs-Kit: welches Programm zu deinem Projekt passt, in welcher Reihenfolge und bis wann du den Antrag stellst und wo genau.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Die Details klärst du in deiner Steuererklärung oder mit deinem Steuerberater.

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Ein einziger mitgenommener Zuschuss oder eine berechtigte Rückfrage beim Betrieb kann ein Vielfaches des Preises ausmachen.
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Unverbindliche, automatisierte Ersteinschätzung auf Basis marktüblicher Preisspannen. Sie ersetzt keine fachliche oder rechtliche Prüfung im Einzelfall. Bewertet wird ausschließlich das Angebot, nicht der Betrieb.
