Handwerkerkosten von der Steuer absetzen (§35a)
Einen Teil der Handwerkerrechnung holst du dir über die Steuererklärung zurück. So funktioniert der Steuerbonus nach §35a EStG.
20 Prozent der Arbeitskosten
Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, maximal 1.200 Euro im Jahr. Das Material zählt nicht. Bei 3.000 Euro Arbeitskosten sind das 600 Euro, die direkt von deiner Steuerschuld abgezogen werden.
Die Voraussetzungen
Die Arbeiten müssen in deinem selbst genutzten Haushalt stattfinden. Du brauchst eine Rechnung, auf der die Arbeitskosten getrennt vom Material ausgewiesen sind, und du musst per Überweisung zahlen. Barzahlung wird nicht anerkannt.
So machst du es geltend
Die Arbeitskosten trägst du in der Steuererklärung in der Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' ein. Heb Rechnung und Kontoauszug auf. Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung, im Zweifel hilft dein Steuerberater.
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Angebot kostenlos prüfenHäufige Fragen
Kann ich das Material auch absetzen?
Nein, nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Deshalb ist es wichtig, dass die Rechnung den Arbeitsanteil getrennt ausweist.
Warum darf ich nicht bar zahlen?
Das Finanzamt erkennt den Steuerbonus nur bei unbarer Zahlung an. Du brauchst Rechnung und Überweisungsbeleg als Nachweis.
Weitere Ratgeber
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall hilft eine Fachkraft weiter.